Kfz-Sachverständigen-Büro TS Stein

Mitglied im BVSK
Bundesverband der freiberuflich und unabhängigen
Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.

Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Thorsten Stein
Prüfingenieur u. Vertragspartner der GTÜ - Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hülsstraße 44
45772 Marl
Telefon: 02365 - 450 88/89
Telefax: 02365 - 466 61
E-Mail: [email protected]

 

Sachverständigen- und Ing.-Büro KS Stein

Geschäftsführer
Kfz-Meister, Karlheinz Stein
Mitglied im BVSK

Siegfriedstr. 12
46240 Bottrop
Telefon: 02041 - 960 20
Telefax: 02041 - 951 99
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]




Haftungsausschluss


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kraftfahrzeugsachverständigenbüro TS Stein

1.    Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließ- lich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefo- nisch oder über andere Telekommunikationstech- niken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterla- gen und Auskünfte unentgeltlich und ohne beson- dere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahr- heitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vor- schäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzei- gen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Doku- mente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Fest- stellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung ge- troffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachver- ständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gut- achten erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere An- kündigung das gerichtliche Mahnverfahren einge- leitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Neben- kosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anhang diesen AGB beigefügt, kann aber in den Geschäftsräumen des AN einge- sehen werden. Als Schadenhöhe sind im Repara- turfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenba- sis wird ein Verrechnungssatz von € ... pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehr- wertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigun- gen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle
ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € ... zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder we- sentlich niedriger ist als die Pauschale.

8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein wei- teres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden ent- sprechen    den    Richtlinien    des   BVSK (Bundesverband    der    freiberuflichen    und unabhängigen   Sachverständigen    für    das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Tel.: 030 / 2 53 78 50 zu wenden.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüg- lich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten
für Dienstleistungserbringer

Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung    über   Informationspflichten    für Dienstleistungserbringer    (Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftragnehmer.
Darüber hinaus sind die Informationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute ist Marl.

14. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum download

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